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Archive for Juli, 2007

BibTeX-Export und Bibsonomy-Links in ViBI

Der „Mini-OPAC“ ViBI der Institutsbibliothek Informationswissenschaft wurde ein wenig „aufgebohrt“: ViBI generiert nun auch einzelne Datensätze im BibTeX-Format und bietet eine neue Möglichkeit, um Metadaten von Monografien einfach in das Social-Bookmarking-System Bibsonomy zu übernehmen. Dazu gibt es nun auch Links zur weiteren Recherche zu Google Books, WorldCat, Google Scholar, Wikipedia und Technorati. Außerdem wurde die Ausgabe mit zusätzlichen Metadaten angereichert, um die automatische Übernahme in das Literaturverwaltungsprogramm Zotero (Firefox-Plugin) zu erleichtern. Beispiel-Datensatz: The design of everyday things. Noch funktioniert die Generierung des BibTeX-Formats nicht in allen Fällen korrekt (es wird alles als „book“ klassifiziert), daher sollte man die generierten Datensätze jeweils noch mal von Hand überprüfen. Zumindest dürfte aber der „Tippaufwand“ durch die neuen Erweiterungen etwas reduziert sein. Und insbesondere die Links zu den Social-Bookmark-Diensten sowie WorldCat und Google Scholar sollen Anreize zur weiteren Literatur- und Webrecherche schaffen. Außerdem besteht die Möglichkeit, über Neuanschaffungen der Bibliothek automatisch über einen eigenen RSS-Feed auf dem Laufenden zu bleiben.
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Urheberrecht, Korb 2

Vergangenen Donnerstag entschied der Bundestag positiv über den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle. Sowohl in der Blogosphäre (zB. hier, hier, hier, hier oder auch hier), wie auch auf Mailinglisten (hier oder hier) kam es richtigerweise überwiegend zu negativen Einschätzungen der Folgen. 1. Das Ende der digitalen Aufsatzkopie bei Subito Die bisherige Praxis Aufsatzkopien als Grafikdatei elektronisch zu versenden, hält zwar nun erstmals Einzug ins Gesetz, gleichzeitig ist sie nur noch erlaubt, wenn
der Verlag nicht ein offensichtliches eigenes Online-Angebot zu angemessenen Bedingungen bereithält,
was eine deutliche Verschlechterung des status quo darstellt. Da die Bedingungen doch sehr gummiweich formuliert sind, ist vieles möglich – oder was sind angemessene Bedinungen? Wie sehen die zum Beispiel für Studierende aus? 2. Nutzung von digitalen Medien nur in den Räumlichkeiten der Bibliothek Nach §52b dürfen Bibliotheken, Museen und Archive Werke auch an „eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen“ für Forschung und private Studien zugänglich machen. Diese Leseplätze müssen jedoch zwingend in der Bibliothek oder der entsprechenden Einrichtung sein. Mir ist etwas unklar, worauf sich dieser Paragraph nun eigentlich bezieht, er soll aber wohl die rechtliche Absicherung dafür sein, daß Bibliotheken gekaufte eBooks und eJournals auch tatsächlich ihren Nutzern zugänglich machen dürfen … das dann aber mit schlechteren Konditionen als bei Büchern auf toten Baum, die man ja immerhin ausleihen und außerhalb der Bibliothek lesen kann. Irgendwie klingt diese Interpretation fast schon lachhaft restriktiv. 3. Die Privatkopie bleibt, DRM jedoch auch Die Privatkopie bleibt erlaubt, jedoch nur falls kein DRM entgegensteht. Womit die Privatkopie faktisch abgeschafft wird. Insgesamt bietet diese Novelle das gleiche, was in den vergangenen Jahren immer wieder zu beobachten war: die Gesetze werden den Wünschen der Inhaber der Verwertungsrechte entsprechend angepaßt. Nutzer/Konsumenten und auch die Urheber werden nur bedingt berücksichtigt.
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