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File-Sharing: Wie kommt es zu einer Anzeige und was macht die Musikindustrie?

Wer kennt sie nicht – die Trailer im Kinovorprogramm über die Strafverfolgung von Raubkopierern!? Die Musikindustrie wirft schon seit einiger Zeit ein Auge auf einschlägige Tauschbörsen um Raubkopierer zu entlarven. Da fragt man sich doch, wie eine strafrechtliche Verfolgung eigentlich von statten geht und wie die Kläger (also die Musik- und Filmindustrie) überhaupt an die Daten der einzelnen Nutzer herankommen. In Deutschland ist die strafrechtliche Verfolgung von Raubkopierern noch relatives Neuland – ganz anders als in den USA, wo vergleichsmäßig stark gefahndet wird. Hier ein kleiner Überblick über die Vorgehensweise: Um illegale „Downloader“, die in der Regel auch als „Download-Anbieter“ fungieren (vgl. Peer-to-Peer), zu entlarven und zu bestrafen, sind einige aufwendige Schritte notwendig. Zunächst können lediglich Nickname des Users und die Anzahl der angebotenen Files ausfindig gemacht werden. Das reicht aber noch lange nicht für eine konkrete Anzeige. Denn um bestimmte Personen zivilrechtlich etwa auf Schadensersatz zu verklagen, benötigt man Namen und Anschrift des jeweiligen Users. Diese können zwar häufig über die IP-Adresse ermittelt werden, aber das Deutsche Datenschutzrecht verbietet es den Internetprovidern, Daten der Nutzer an Dritte weiterzuleiten. Im Regelfall beutet dies, dass zunächst einmal eine Anzeige gegen Unbekannt erhoben werden kann. Im Zuge eines laufenden Ermittlungsverfahrens sind die Provider dann auf Verlangen der Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Nutzerdaten preiszugeben. Ist die Identität des Nutzers aufgedeckt, kommt der Bundesverband der „International Federation of the Phonographic Industry“ zum Einsatz, um anschließend zivilrechtliche Schadensersatzforderungen gegen den Betroffenen zu erheben. Damit ist die Sache besiegelt. Was hier so schön kurz und knapp von mir erklärt wurde, kann in Wirklichkeit Monate oder sogar Jahre dauern. Trotzem kann man damit rechnen, dass die Musikindustrie in Zukunft auch in Deutschland aktiver und konsequenter gegen Raubkopierer vorgehen wird. Noch ein kleiner Link ganz zum Schluss: Hier kann man sich die bekannten Kinotrailer angucken und runterladen. Kinotrailer
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One Response

  1. till sagt:

    Das Thema ist aus informationswissenschaftlicher Sicht sicher sehr interessant. Insbesondere wenn man mal betrachtet, mit welchen (verzweifelten?) Methoden Geschäftsmodelle aus der „analogen Welt“ in die digitale „gerettet“ werden. Dass dabei mitunter am Rande der Rechtsstaatlichkeit gearbeitet wird (wenn z.B. Ermittlungsverfahren mehr oder weniger „privatisiert“ werden), wird zum Glück gelegentlich aufgedeckt, s. z.B. http://www.heise.de/ct/06/22/102/

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