Telemediengesetz im Bundestag
Die Auswirkungen des neuen Telemediengesetzes waren ja schon am 15.11. Thema hier im Blog. Heute nun passiert es in letzter Lesung den Bundestag. Als Blogbetreiber müssen wir nun wohl wenigstens unten ein Impressum anfügen und täglich den Wahrheitsgehalt der Beiträge prüfen, oder?
Die neuen Bestimmungen geben Behörden und sogar Unternehmen die Möglichkeit, von Website-Betreibern Nutzerdaten anzufordern (um Terroristen oder Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren). Gegen SPAM soll auch vorgegangen werden, aber wie es scheint, werden diese Bestimmungen wohl kaum greifen. U.a. sollen die LANDRATSÄMTER für angezeigte Ordnungswidrigkeiten zuständig sein !
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