Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek
Es ist zwar nichts Neues, aber immerhin eine Nachricht, dass zwei Jahre nach dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek, in dem die Archivierung deutscher Internetseiten festgeschrieben wurde, jetzt eine Verordnung zur „Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek“ vorliegt, die die Fragen, die schon die ganze Zeit bestanden, allerdings in keiner Weise löst: wie unterscheidet man private (also nicht archivpflichtige) und archivpflichtige Webseiten, was ist mit dynamischen Seiten, wie werden die Probleme der Langzeitarchivierung angegangen, ab wann wird archiviert, müssen Websitebetreiber ihre Seiten selbst anmelden?
vgl. Artikel in heute.de: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/22/0,3672,7398806,00.html
Die DNB weiß zwar mehr, aber auch widersprüchlich unter http://www.d-nb.de/netzpub/index.htm ff. wird von Formularen und bestimmten Datei-Formaten gesprochen, auf der Einstiegsseite http://www.d-nb.de/ heißt es:
Die Deutsche Nationalbibliothek entwickelt Verfahren zur Sammlung von Netzpublikationen. Zurzeit ist lediglich die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, z. B. E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate realisiert. Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln.
(Ausführliches Zitat, da der Text nicht verlinkbar ist.)
Mal sehen, was die Kollegen da einfallen lassen werden.